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Bodenbeschaffenheit eines Grundstücks

Dienstag, 28. Dezember 2010

Die Materie „Boden und Grundwasser“ ist nicht zu unterschätzen. Immer wieder treten Ereignisse ein, die die Bodenbeschaffenheit betreffen und Bauwerke in ihrer Standsicherheit gefährden bzw. auch in vereinzelten Fällen zum Einsturz bringen.

Das Thema dürfte auch in Zukunft nicht an Bedeutung verlieren. Bereits seit Jahrtausenden wurden Eingriffe in den Boden durch den Menschen vorgenommen. Bei gering tragfähigem Baugrund und / oder hohem Grundwasserstand ist das Bauen oftmals nur mit höheren Aufwendungen möglich. Die alten Griechen und Römer erkannten bereits diese komplexe Thematik. Sie führten Baugrunduntersuchungen durch, verbesserten den Boden und errichteten Bauwerke auf standsicheren Gründungskonstruktionen.

Zur sorgfältigen Planung eines Bauwerks gehört generell eine Baugrunderkundung. Wird der Baugrund ungenügend erkundet oder auf das Bodengutachten sogar verzichtet, wird am falschen Ende gespart wird, denn jede spätere Problemstellung, die den Baugrund betrifft, wirkt sich auf die Kosten des Bauvorhabens aus – die schnell in die Höhe steigen. Dieses Risiko wird kalkulierbar, wenn rechtzeitig im Vorfeld der Baugrundgutachter eingeschaltet wird.

Die Pflicht zur Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse liegt beim Bauherrn. Dieser stellt den Baustoff „Boden“ zur Verfügung. Daher sollte dem Bauherrn bewusst sein, welche Risiken er eingeht, wenn er ein Bauwerk ohne entsprechende Bodenuntersuchungen plant.
Bodenuntersuchungen werden nicht nur bezüglich der Tragfähigkeit des anstehenden Baugrundes durchgeführt. Verunreinigungen von Bodenmaterial oder Altlasten im Erdreich sind durch frühere Nutzungen, z.B. Grundstücke mit industrieller Vorgeschichte, nicht auszuschließen. Ein solcher Verdacht sollte daher möglichst schon im Vorfeld, d.h. vor dem Kauf eines Grundstücks ausgeräumt werden. Zusätzliche Aufwendungen bedingt durch kontaminiertes Bodenmaterial führen zu deutlichen höheren Entsorgungskosten. Auch für die spätere Nutzung eines Gartens, der für das neue Grundstück vorgesehen ist, dürfte das Thema der Bodenbeschaffenheit hinsichtlich eventueller Bodenverunreinigungen für den Käufer von Interesse sein.